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ASG

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 370

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007870968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 826c8e124ce98435580c8b9a2215e07f3549bc2a28e4709dcc823a84dcaa8fab

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtEingangsformelErster Abschnitt Grundsätzliche Vorschriften§ 1Vorrang des freien Arbeitsvertrags§ 2Maßnahmen der Sicherstellung von Arbeitsleistungen§ 3Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen§ 4Anwendungsbereich§ 5Befreiungen§ 6Abgrenzung zum Wehrdienst und anderen DienstleistungenZweiter Abschnitt Beschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten§ 7Zustimmungsbedürftigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses§ 8Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit§ 9ZustimmungsverfahrenDritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten1. Unterabschnitt Verpflichtungsvorschriften§ 10Inhalt der Verpflichtung§ 11Verpflichtungsbehörden§ 12Grundsätze für die Verpflichtung§ 13Verpflichtungsbescheid2. Unterabschnitt Rechtsstellung der verpflichteten Person§ 14Inhalt des durch Verpflichtung begründeten Arbeitsverhältnisses§ 15Einfluß der Verpflichtung auf ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis in der privaten Wirtschaft§ 16Einfluß der Verpflichtung auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst§ 17Zahlung von Unterschiedsbeträgen und Ersatz für Vertreterkosten und laufende Betriebsausgaben3. Unterabschnitt Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung§ 18Allgemeines§ 19Krankenversicherung§ 20Unfallversicherung§ 21Rentenversicherung Versicherungsfreiheit und Zuständigkeit§ 22Rentenversicherung Entgelt und Beiträge§ 23Arbeitslosenversicherung§ 23aPflegeversicherungVierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften§ 24Auskunftspflicht§ 25Persönliche Vorstellung§ 26Kosten des Verpflichtungs- und Zustimmungsverfahrens§ 27RechtswegFünfter Abschnitt Besondere Vorschriften1. Unterabschnitt Freiwillig begründete Arbeitsverhältnisse§ 28Anwendung der §§ 14 bis 232. Unterabschnitt Ausbildungsveranstaltungen Bereithaltungsbescheid§ 29Ausbildungsveranstaltungen§ 30Bereithaltungsbescheid3. Unterabschnitt Sonderregelungen§ 31Zumutung von GefahrenSechster Abschnitt Datenverarbeitung§ 31aDatenübermittlung von den Meldebehörden§ 31bDatenübermittlung durch die Jobcenter; Verordnungsermächtigung§ 31cZweck der Verarbeitung und Löschung der DatenSiebter Abschnitt Schlussvorschriften§ 32Verletzung von Sicherstellungsvorschriften§ 33§ 34Koordinierung und Bedarfsdeckung§ 35Weisungsrecht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit§ 36Begriffsbestimmung§ 37Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse§ 38Rechtsverordnung§ 39Einschränkung von Grundrechten§ 40Inkrafttreten