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ASG

§ 17Zahlung von Unterschiedsbeträgen und Ersatz für Vertreterkosten und laufende Betriebsausgaben

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

(1) Ein in ein Arbeitsverhältnis Verpflichteter, der nicht unter § 16 fällt, erhält, soweit sich sein Arbeitsentgelt, gemindert um die hierauf zu entrichtende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Kirchensteuer durch die Verpflichtung vermindert, den Unterschiedsbetrag von der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde zu Lasten des Bundes; dieser ist auch nach dem Ende der Verpflichtung weiterzuzahlen, solange Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt werden; § 16 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Der Unterschiedsbetrag darf zusammen mit den laufenden Nettogeldbezügen aus dem neuen Arbeitsverhältnis je Kalendertag der Verpflichtung den in § 5 Absatz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes bestimmten Höchstbetrag jeweils nicht mehr als um 135 Prozent übersteigen. Der Unterschiedsbetrag unterliegt nicht den Steuern vom Einkommen und Ertrag.
(2) Ein in ein Arbeitsverhältnis Verpflichteter, der Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Gewerbebetriebs ist oder eine selbständige Arbeit ausübt, erhält Leistungen entsprechend § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes. Die laufenden Nettogeldbezüge aus dem neuen Arbeitsverhältnis sind anzurechnen.
(3) Für das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 gilt Kapitel 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes.
(4) § 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes gilt entsprechend.
(5) (weggefallen)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 370

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007870968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 826c8e124ce98435580c8b9a2215e07f3549bc2a28e4709dcc823a84dcaa8fab

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