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WindSeeG

Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.3.2026 I Nr. 84

Sonst: Zur Umsetzung der BVerfGE v. 30.6.2020 I 1993 - 1 BvR 1679/17 wurde § 10a dieses G durch Art. 1 Nr. 10 G v. 3.12.2020 I 2682 mWv 10.12.2020 eingeführt (vgl. BT-Drucksache 19/24039).

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR231000016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cf35989f213f8da023892361d33d045faedac23a8cb0b081d2d32f3f721296b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck und Ziel des Gesetzes§ 2Anwendungsbereich§ 2aAusschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine§ 3BegriffsbestimmungenTeil 2 Fachplanung und zentrale VoruntersuchungAbschnitt 1 Flächenentwicklungsplan§ 4Zweck des Flächenentwicklungsplans§ 5Gegenstand des Flächenentwicklungsplans§ 6Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans§ 7Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan§ 8Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans§ 8aErklärung bestehender Gebiete zu BeschleunigungsflächenAbschnitt 2 Zentrale Voruntersuchung von Flächen§ 9Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen§ 10Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen§ 10aErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen§ 10bErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen§ 11Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen§ 12Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen§ 13Errichtung und Betrieb von Offshore-AnbindungsleitungenTeil 3 AusschreibungenAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 14Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten§ 14aErgänzende Kapazitätszuweisung§ 15Allgemeine AusschreibungsbedingungenAbschnitt 2 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen§ 16Bekanntmachung der Ausschreibungen§ 17Anforderungen an Gebote§ 18Sicherheit§ 19Höchstwert§ 20Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert§ 21Dynamisches Gebotsverfahren§ 22Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens§ 23Zweite Gebotskomponente§ 24Rechtsfolgen des Zuschlags§ 25Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne ZuschlagAbschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte§ 26Ausschreibungen für bestehende Projekte§ 27Ausschreibungsvolumen§ 28Planung der Offshore-Anbindungsleitungen§ 29Bekanntmachung der Ausschreibungen§ 30Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte§ 31Anforderungen an Gebote§ 32Sicherheit§ 33Höchstwert§ 34Zuschlagsverfahren§ 35Flächenbezug des Zuschlags§ 36Zuschlagswert und anzulegender Wert§ 37Rechtsfolgen des Zuschlags§ 38Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne ZuschlagAbschnitt 4 (weggefallen)Unterabschnitt 1 (weggefallen)§ 39(weggefallen)§ 40(weggefallen)§ 41(weggefallen)§ 42(weggefallen)§ 43(weggefallen)§ 44(weggefallen)§ 45(weggefallen)Unterabschnitt 2 (weggefallen)§ 46(weggefallen)§ 47(weggefallen)§ 48(weggefallen)§ 49(weggefallen)Abschnitt 5 Ausschreibungen für zentral voruntersuchte FlächenUnterabschnitt 1 Besondere Ausschreibungsbedingungen§ 50Bekanntmachung der Ausschreibung§ 51Anforderungen an Gebote§ 52Sicherheit§ 53Bewertung der Gebote, Kriterien§ 54Zuschlagsverfahren§ 55Rechtsfolgen des Zuschlags§ 56Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne ZuschlagUnterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung§ 57Zweckbindung der Zahlungen§ 58Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente§ 59StromkostensenkungskomponenteAbschnitt 6 Eintrittsrecht für bestehende Projekte§ 60Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts§ 61Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts§ 62Datenüberlassung und Verzichtserklärung§ 63Ausübung des Eintrittsrechts§ 64Rechtsfolgen des EintrittsTeil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie§ 65Geltungsbereich von Teil 4Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen§ 66Planfeststellung und Plangenehmigung§ 67Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen§ 68Planfeststellungsverfahren§ 69Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§ 70Plangenehmigung§ 70aPlangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf Beschleunigungsflächen§ 70bVorhaben in Infrastrukturgebieten§ 71Vorläufige Anordnung§ 72Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope§ 72aAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577§ 72bAusnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991§ 73Veränderungssperre§ 74Sicherheitszonen§ 75Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen§ 76RechtsbehelfeAbschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von EinrichtungenUnterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 77Pflichten der verantwortlichen Personen§ 78Verantwortliche Personen§ 79Überwachung der Einrichtungen§ 80Beseitigung der Einrichtungen, SicherheitsleistungUnterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See§ 81Realisierungsfristen§ 82Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen§ 83Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen§ 84Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen§ 85Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen§ 86Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen§ 87Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen§ 88Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen§ 89Austausch von Windenergieanlagen auf See