VTMBAProVTFPrV
§ 15Prüfungsbereich „Personalorganisation“
- 1.
- Ermitteln des zukünftigen quantitativen und qualitativen Personalbedarfes sowie notwendiger Personalbeschaffungs- und -entwicklungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Fremdleistungen,
- 2.
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen,
- 3.
- Planen der Personalgewinnung und der Auswahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 4.
- Festlegen der Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, Übertragen von Aufgaben und Pflichten auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer persönlichen und fachlichen Eignung,
- 5.
- Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und
- 6.
- Planen von Schulungen und Einweisungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-60 v. 25.10.2019 I 1567, 2020 I 100 (VTMFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR297700020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a2e42f487d350444be7df435b22fefa0bb8dcdc5bd0b9ab2bed3b41fba0ae5d