(1) Im Prüfungsteil „Betriebliches Management“ wird
1.
eine Situationsaufgabe gestellt, die die zu prüfende Person schriftlich unter Aufsicht zu bearbeiten hat, sowie
2.
die Simulation und die Reflexion eines Konfliktgesprächs mit der zu prüfenden Person durchgeführt.
(2) In der schriftlichen Situationsaufgabe nach Absatz 1 Nummer 1 ist der zu prüfenden Person eine Aufgabe zu stellen, die Qualifikationsinhalte aus den Prüfungsbereichen „Betriebsorganisation“ und „Personalorganisation“ integrativ enthält. Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche Situationsaufgabe soll mindestens 180 Minuten und höchstens 240 Minuten betragen.
(3) Gegenstand der Simulation nach Absatz 1 Nummer 2 ist ein Konfliktgespräch über eine komplexe betriebliche Situation mit den Qualifikationsinhalten des Prüfungsbereichs „Personalführung“ nach § 16. Ziel des Konfliktgesprächs ist, den Konflikt zu lösen. Gegenstand der Reflexion nach Absatz 1 Nummer 2 ist die Beurteilung der Gesprächsführung der zu prüfenden Person im Konfliktgespräch und die Frage, ob und wie der Konflikt gelöst werden konnte. Der zu prüfenden Person steht nach Übergabe der Aufgabenstellung eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zur Verfügung. Die Simulation und die Reflexion sollen insgesamt mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-60 v. 25.10.2019 I 1567, 2020 I 100 (VTMFPrV)
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