VTMBAProVTFPrV
§ 16Prüfungsbereich „Personalführung“
- 1.
- Erfassen und Analysieren von Konflikten in betrieblichen Situationen und von deren Auswirkungen,
- 2.
- Vorbereiten und Strukturieren von Gesprächen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
- 3.
- zielgerichtetes Führen von Gesprächen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und
- 4.
- Reflektieren des eigenen Gesprächsverhaltens und Ableiten von Schlussfolgerungen.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-60 v. 25.10.2019 I 1567, 2020 I 100 (VTMFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR297700020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a2e42f487d350444be7df435b22fefa0bb8dcdc5bd0b9ab2bed3b41fba0ae5d