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VSBG

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 8.12.2025 I Nr. 318

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025410016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92c02fe8e1d2befadbc09e2bd7914ce51de8feff197d8a38c1e033beb58eb6f6

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2VerbraucherschlichtungsstelleAbschnitt 2 Private Verbraucherschlichtungsstellen§ 3Träger der Verbraucherschlichtungsstelle§ 4Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen§ 5Verfahrensordnung§ 6Streitmittler§ 7Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers§ 8Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers§ 9Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden§ 10Informationspflichten der VerbraucherschlichtungsstelleAbschnitt 3 Streitbeilegungsverfahren§ 11Form von Mitteilungen§ 12Verfahrenssprache§ 13Vertretung§ 14Ablehnungsgründe§ 15Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien§ 16Unterrichtung der Parteien§ 17Rechtliches Gehör§ 18Mediation§ 19Schlichtungsvorschlag§ 20Verfahrensdauer§ 21Abschluss des Verfahrens§ 22Verschwiegenheit§ 23EntgeltAbschnitt 4 Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen§ 24Anerkennung§ 25Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen§ 26Widerruf der Anerkennung§ 27Zuständige BehördeAbschnitt 5 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen§ 28Behördliche VerbraucherschlichtungsstellenAbschnitt 6 Universalschlichtungsstelle des Bundes§ 29Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes§ 30Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes§ 31GebührAbschnitt 7 Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten§ 32Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden§ 33Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission§ 34Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle§ 35VerbraucherschlichtungsberichtAbschnitt 8 Informationspflichten des Unternehmers§ 36Allgemeine Informationspflicht§ 37Informationen nach Entstehen der StreitigkeitAbschnitt 9 Grenzübergreifende Zusammenarbeit§ 38Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen§ 39(weggefallen)§ 40Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden StreitigkeitenAbschnitt 10 Schlussvorschriften§ 41Bußgeldvorschriften§ 42Verordnungsermächtigung§ 43Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht