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VSBG

§ 10Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterhält eine Webseite, auf der die Verfahrensordnung und klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und zur Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle sowie zu den Streitmittlern, zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle sowie zum Ablauf und zu den Kosten des Streitbeilegungsverfahrens veröffentlicht sind.
(2) Auf Anfrage werden die Informationen nach Absatz 1 in Textform übermittelt.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 10: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 8.12.2025 I Nr. 318

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025410016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92c02fe8e1d2befadbc09e2bd7914ce51de8feff197d8a38c1e033beb58eb6f6

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