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VermAnlG

Gesetz über Vermögensanlagen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR248110011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 35fcef07497d4553d440d97dee7de70e86825f78e2f23045fb3f6df43d04b6cc

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 2Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen§ 2aBefreiungen für Schwarmfinanzierungen§ 2bBefreiungen für soziale Projekte§ 2cBefreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften§ 2dWiderrufsrecht§ 3Aufsicht, Anordnungsbefugnis§ 4Verschwiegenheitspflicht§ 5Bekanntgabe und Zustellung§ 5aLaufzeit von Vermögensanlagen§ 5bNicht zugelassene Vermögensanlagen§ 5cMittelverwendungskontrolleAbschnitt 2 Verkaufsprospekt, Vermögensanlagen-Informationsblatt und Information der AnlegerUnterabschnitt 1 Pflichten des Anbieters§ 6Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts§ 7Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung§ 8Billigung des Verkaufsprospekts§ 8aGültigkeit des Verkaufsprospekts§ 9Frist und Form der Veröffentlichung§ 10Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung§ 11Veröffentlichung ergänzender Angaben§ 11aVeröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung§ 12Werbung für Vermögensanlagen§ 13Vermögensanlagen-Informationsblatt§ 13aFrist und Form der Veröffentlichung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts§ 14Hinterlegung des Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts und Form der Einreichung bei der Bundesanstalt§ 15AnlegerinformationUnterabschnitt 2 Befugnisse der Bundesanstalt§ 15aZusätzliche Angaben§ 16Untersagung von Werbung§ 17Untersagung der Veröffentlichung§ 18Untersagung des öffentlichen Angebots§ 19Auskunftspflichten gegenüber der BundesanstaltUnterabschnitt 3 Haftung§ 20Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt§ 21Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt§ 22Haftung bei unrichtigem oder fehlendem Vermögensanlagen-InformationsblattAbschnitt 3 Rechnungslegung und Prüfung§ 23Erstellung und Offenlegung von Jahresberichten§ 24Inhalt von Jahresabschlüssen und Lageberichten§ 25Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers§ 26Verkürzung der handelsrechtlichen OffenlegungsfristAbschnitt 4 Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung§ 26aSofortiger Vollzug§ 26bBekanntmachung von Maßnahmen§ 26cBekanntmachung von BußgeldentscheidungenAbschnitt 5 Gebühren, Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldbestimmungen sowie Übergangsvorschriften§ 27(weggefallen)§ 28Strafvorschriften§ 29Allgemeine Bußgeldvorschriften§ 30Bußgeldvorschriften zur Rechnungslegung§ 31Ordnungsgeldvorschriften§ 32Übergangsvorschriften