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SUrlV

Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-2-11 v. 18.8.1965 I 902 (SUrlV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128400016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d244dd36fa0a219446ddd2794ee255158551d411dbd3b6cb253e464da8a9a9e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersicht§ 1Geltungsbereich§ 2Zuständigkeit§ 3Voraussetzungen§ 4Dauer§ 5Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten§ 6Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union§ 7Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit§ 8Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes§ 9Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung§ 10Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung§ 11Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung§ 12Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke§ 13Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten§ 14Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer§ 15Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke§ 16Sonderurlaub für kirchliche Zwecke§ 17Sonderurlaub für sportliche Zwecke§ 18Sonderurlaub für Familienheimfahrten§ 19Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen§ 20Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen§ 21Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen§ 21aSonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung§ 22Sonderurlaub in anderen Fällen§ 23Verfahren§ 24Widerruf§ 25Ersatz von Mehraufwendungen§ 26Besoldung§ 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten