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SUrlV

Inhaltsübersicht

Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes

§  1Geltungsbereich
§  2Zuständigkeit
§  3Voraussetzungen
§  4Dauer
§  5Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§  6Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
§  7Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
§  8Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes
§  9Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung
§ 10Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
§ 11Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung
§ 12Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke
§ 13Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten
§ 14Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer
§ 15Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
§ 16Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
§ 17Sonderurlaub für sportliche Zwecke
§ 18Sonderurlaub für Familienheimfahrten
§ 19Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen
§ 20Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
§ 21Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
§ 21aSonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung
§ 22Sonderurlaub in anderen Fällen
§ 23Verfahren
§ 24Widerruf
§ 25Ersatz von Mehraufwendungen
§ 26Besoldung
§ 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-2-11 v. 18.8.1965 I 902 (SUrlV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128400016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d244dd36fa0a219446ddd2794ee255158551d411dbd3b6cb253e464da8a9a9e

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