Zum Gesetzesinhalt

SGB 5

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024820988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24b5c0971f609d08611a680d70b1597996684d291c9a81be5743ba68aad165a

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen§ 140EigeneinrichtungenElfter Abschnitt Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern§ 140aBesondere Versorgung(XXXX) §§ 140b bis 140d(weggefallen)Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten§ 140eVerträge mit Leistungserbringern europäischer StaatenDreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten§ 140fBeteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten§ 140gVerordnungsermächtigung§ 140hAmt, Aufgabe und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und PatientenFünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen§ 141§ 142Sachverständigenrat Gesundheit und PflegeSechstes Kapitel Organisation der KrankenkassenErster Abschnitt Errichtung, Vereinigung und Beendigung von KrankenkassenErster Titel Arten der Krankenkassen§ 143Ortskrankenkassen§ 144Betriebskrankenkassen§ 145Innungskrankenkassen§ 146Landwirtschaftliche Krankenkasse§ 147Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See§ 148ErsatzkassenZweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen§ 149Errichtung von Betriebskrankenkassen§ 150Verfahren bei Errichtung§ 151Ausdehnung auf weitere Betriebe§ 152Ausscheiden von Betrieben§ 153Auflösung§ 154Betriebskrankenkassen öffentlicher VerwaltungenDritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen§ 155Freiwillige Vereinigung§ 156Vereinigung auf Antrag§ 157Verfahren bei Vereinigung auf Antrag§ 158Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen§ 159Schließung§ 160Insolvenz von Krankenkassen§ 161Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung§ 162Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden§ 163Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen§ 164Vorübergehende finanzielle HilfenVierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz§ 165Abwicklung der Geschäfte§ 166Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung§ 167Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen§ 168Personal§ 169Haftung im Insolvenzfall§ 170Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung§ 171(weggefallen)§ 171a(weggefallen)§ 171b(weggefallen)§ 171c(weggefallen)§ 171d(weggefallen)§ 171e(weggefallen)§ 171f(weggefallen)§ 172(weggefallen)§ 172a(weggefallen)Zweiter Abschnitt Wahlrechte der MitgliederErster Titel (weggefallen)§ 173Allgemeine Wahlrechte§ 174Besondere Wahlrechte§ 175Ausübung des WahlrechtsZweiter Titel (weggefallen)§ 176Bestandschutzregelung für Solidargemeinschaften§ 177(weggefallen)(XXXX) §§ 178 bis 185(weggefallen)Dritter Abschnitt Mitgliedschaft und VerfassungErster Titel Mitgliedschaft§ 186Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger§ 187Beginn der Mitgliedschaft bei einer neu errichteten Krankenkasse§ 188Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft§ 189Mitgliedschaft von Rentenantragstellern§ 190Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger§ 191Ende der freiwilligen Mitgliedschaft§ 192Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger§ 193Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder ZivildienstZweiter Titel Satzung, Organe§ 194Satzung der Krankenkassen§ 195Genehmigung der Satzung§ 196Einsichtnahme in die Satzung§ 197Verwaltungsrat§ 197aStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen§ 197bAufgabenerledigung durch DritteVierter Abschnitt Meldungen§ 198Meldepflicht des Arbeitgebers für versicherungspflichtig Beschäftigte§ 199Meldepflichten bei unständiger Beschäftigung§ 199aInformationspflichten bei krankenversicherten Studenten§ 200Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen§ 201Meldepflichten bei Rentenantragstellung und Rentenbezug§ 202Meldepflichten bei Versorgungsbezügen§ 203Meldepflichten bei Leistung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Erziehungsgeld§ 203aMeldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Unterhaltsgeld§ 204Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst§ 205Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger§ 206Auskunfts- und Mitteilungspflichten der VersichertenSiebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen§ 207Bildung und Vereinigung von Landesverbänden§ 208Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken§ 209Verwaltungsrat der Landesverbände§ 209aVorstand bei den Landesverbänden§ 210Satzung der Landesverbände§ 211Aufgaben der Landesverbände§ 211aEntscheidungen auf Landesebene§ 212Bundesverbände, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen§ 213Rechtsnachfolge, Vermögensübergang, Arbeitsverhältnisse§ 214Aufgaben§ 215(weggefallen)§ 216(weggefallen)§ 217(weggefallen)§ 217aErrichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen§ 217bOrgane§ 217cWahl des Verwaltungsrates und des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung§ 217dAufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken§ 217eSatzung§ 217fAufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen§ 217gAufsichtsmittel in besonderen Fällen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen§ 217hEntsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen§ 217iVerhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten§ 217jBerichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit§ 218Regionale Kassenverbände