SGB 5
§ 217eSatzung
- 1.
- die Wahl des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie die Ergänzung des Verwaltungsrates bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds,
- 2.
- die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates,
- 3.
- die Aufbringung und Verwaltung der Mittel,
- 4.
- die Beurkundung der Beschlüsse des Verwaltungsrates,
- 5.
- die Herstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates,
- 6.
- das Nähere über die Entsendung der Vertreter der Mitgliedskassen in die Mitgliederversammlung, über die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowie dessen Aufgaben,
- 7.
- die Rechte und Pflichten der Mitgliedskassen,
- 8.
- die jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung,
- 9.
- die Art der Bekanntmachung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024820988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24b5c0971f609d08611a680d70b1597996684d291c9a81be5743ba68aad165a