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SGB 5

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024820988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24b5c0971f609d08611a680d70b1597996684d291c9a81be5743ba68aad165a

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Inhaltsverzeichnis

§ 219Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen§ 219aDeutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland§ 219bDatenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland§ 219c(weggefallen)§ 219dNationale KontaktstellenAchtes Kapitel FinanzierungErster Abschnitt BeiträgeErster Titel Aufbringung der Mittel§ 220Grundsatz§ 221Beteiligung des Bundes an Aufwendungen§ 221aErgänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds§ 221b(weggefallen)§ 222(weggefallen)§ 223Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze§ 224Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld§ 225Beitragsfreiheit bestimmter RentenantragstellerZweiter Titel Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder§ 226Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter§ 227Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter§ 228Rente als beitragspflichtige Einnahmen§ 229Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen§ 230Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtig Beschäftigter§ 231Erstattung von Beiträgen§ 232Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter§ 232aBeitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld§ 232bBeitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld§ 233Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute§ 234Beitragspflichtige Einnahmen der Künstler und Publizisten§ 235Beitragspflichtige Einnahmen von Rehabilitanden, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen§ 236Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten§ 237Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner§ 238Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtiger Rentner§ 238aRangfolge der Einnahmearten freiwillig versicherter Rentner§ 239Beitragsbemessung bei Rentenantragstellern§ 240Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger MitgliederDritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag§ 241Allgemeiner Beitragssatz§ 242Zusatzbeitrag§ 242aDurchschnittlicher Zusatzbeitragssatz§ 242b(weggefallen)§ 243Ermäßigter Beitragssatz§ 244Ermäßigter Beitrag für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende§ 245Beitragssatz für Studenten und Praktikanten§ 246Beitragssatz für Beziehende von Grundsicherungsgeld§ 247Beitragssatz aus der Rente§ 248Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und ArbeitseinkommenVierter Titel Tragung der Beiträge§ 249Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung§ 249aTragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug§ 249bBeitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung§ 249cTragung der Beiträge bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld§ 250Tragung der Beiträge durch das Mitglied§ 251Tragung der Beiträge durch DritteFünfter Titel Zahlung der Beiträge§ 252Beitragszahlung§ 253Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt§ 254Beitragszahlung der Studenten§ 255Beitragszahlung aus der Rente§ 256Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen§ 256aErmäßigung und Erlass von Beitragsschulden und SäumniszuschlägenZweiter Abschnitt Beitragszuschüsse§ 257Beitragszuschüsse für Beschäftigte§ 258Beitragszuschüsse für andere PersonenDritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel§ 259(weggefallen)§ 260Betriebsmittel§ 261Rücklage§ 262Gesamtrücklage§ 263Verwaltungsvermögen§ 263aAnlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen§ 264Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen KostenerstattungVierter Abschnitt Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds§ 265Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle§ 266Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich), Verordnungsermächtigung§ 267Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs§ 268Risikopool§ 269Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte§ 270Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für sonstige Ausgaben§ 270aEinkommensausgleich§ 271Gesundheitsfonds§ 271aSicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds§ 272Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2021§ 272aSonderregelung für den Gesundheitsfonds im Jahr 2022§ 272bSonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2023, Aussetzung des Zusatzbeitragssatzanhebungsverbots für das Jahr 2023§ 273Sicherung der Datengrundlagen für den RisikostrukturausgleichFünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände§ 274Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und BetriebsführungNeuntes Kapitel Medizinischer DienstErster Abschnitt Aufgaben§ 275Begutachtung und Beratung§ 275aPrüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen, Qualitätsanforderungen und Vorgaben bei Zuschlägen im Krankenhaus§ 275bDurchführung und Umfang von Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege durch den Medizinischen Dienst und Verordnungsermächtigung§ 275cDurchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst§ 276Zusammenarbeit§ 277MitteilungspflichtenZweiter Abschnitt Organisation§ 278Medizinischer Dienst§ 279Verwaltungsrat und Vorstand§ 280Finanzierung, Haushalt, Aufsicht§ 281Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht§ 282Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand§ 283Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund§ 283aAufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeZehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, DatentransparenzErster Abschnitt InformationsgrundlagenErster Titel Grundsätze der Datenverarbeitung§ 284Sozialdaten bei den Krankenkassen§ 285Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen§ 286Datenübersicht§ 287ForschungsvorhabenZweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen§ 288Versichertenverzeichnis§ 289Nachweispflicht bei Familienversicherung§ 290Krankenversichertennummer§ 291Elektronische Gesundheitskarte§ 291aElektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung§ 291bVerfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis§ 291cEinzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte§ 291d(weggefallen)§ 291e(weggefallen)