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SGB 5

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024820988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24b5c0971f609d08611a680d70b1597996684d291c9a81be5743ba68aad165a

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Inhaltsverzeichnis

§ 104Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen§ 105Förderung der vertragsärztlichen VersorgungNeunter Titel Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung§ 106Wirtschaftlichkeitsprüfung§ 106aWirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen§ 106bWirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen§ 106cPrüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen§ 106dAbrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen VersorgungDritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen§ 107Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen§ 108Zugelassene Krankenhäuser§ 108aKrankenhausgesellschaften§ 109Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern§ 110Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern§ 110aQualitätsverträge§ 111Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen§ 111aVersorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen§ 111bLandesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung§ 111cVersorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen§ 111dAusgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, Verordnungsermächtigung§ 112Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung§ 112aEigenverantwortliche Erbringung von Leistungen durch Pflegefachpersonen im Rahmen der Krankenhausbehandlung§ 113Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung§ 114LandesschiedsstelleVierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten§ 115Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten§ 115aVor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus§ 115bAmbulantes Operieren im Krankenhaus§ 115cFortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung§ 115dStationsäquivalente psychiatrische Behandlung§ 115eTagesstationäre Behandlung§ 115fSpezielle sektorengleiche Vergütung§ 115gBehandlung in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung§ 116Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte§ 116aAmbulante Behandlung durch Krankenhäuser§ 116bAmbulante spezialfachärztliche Versorgung§ 117Hochschulambulanzen§ 117aBundeswehrambulanzen§ 118Psychiatrische Institutsambulanzen§ 118aGeriatrische Institutsambulanzen§ 118bPädiatrische Institutsambulanzen§ 119Sozialpädiatrische Zentren§ 119aAmbulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe§ 119bAmbulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen§ 119cMedizinische Behandlungszentren§ 120Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen§ 121Belegärztliche Leistungen§ 121aGenehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen§ 122Behandlung in Praxiskliniken§ 123(weggefallen)Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln§ 124Zulassung§ 125Verträge zur Heilmittelversorgung§ 125aHeilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung§ 125bVerordnungsermächtigungSechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln§ 126Versorgung durch Vertragspartner§ 127Verträge§ 128Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und VertragsärztenSiebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern§ 129Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, Verordnungsermächtigung§ 129aKrankenhausapotheken§ 130Rabatt§ 130aRabatte der pharmazeutischen Unternehmer§ 130bVereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel§ 130cVerträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern§ 130dPreise für Arzneimittel zur Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie§ 130eRabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung§ 131Rahmenverträge mit pharmazeutischen Unternehmern§ 131aErsatzansprüche der KrankenkassenAchter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern§ 132Versorgung mit Haushaltshilfe§ 132aVersorgung mit häuslicher Krankenpflege§ 132bVersorgung mit Soziotherapie§ 132cVersorgung mit sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen§ 132dSpezialisierte ambulante Palliativversorgung§ 132eVersorgung mit Schutzimpfungen§ 132fVersorgung durch Betriebsärzte§ 132gGesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase§ 132hVersorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen§ 132iVersorgungsverträge mit Hämophiliezentren§ 132jRegionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken§ 132kVertrauliche Spurensicherung§ 132lVersorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung§ 132mVersorgung mit Leistungen der Übergangspflege im Krankenhaus§ 133Versorgung mit Krankentransportleistungen§ 134Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung§ 134aVersorgung mit HebammenhilfeNeunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung§ 135Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden§ 135aVerpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung§ 135bFörderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen§ 135cFörderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft§ 135dTransparenz der Qualität der Krankenhausbehandlung§ 135eMindestanforderungen an die Qualität der Krankenhausbehandlung, Verordnungsermächtigung§ 135fMindestvorhaltezahlen für die Krankenhausbehandlung, Verordnungsermächtigung§ 136Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung§ 136aRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen§ 136bBeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus§ 136cBeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erbringung onkochirurgischer Leistungen und zu Vorgaben bei Zuschlägen im Krankenhaus§ 136dEvaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss§ 137Durchsetzung und Prüfung der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses§ 137aInstitut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen§ 137bAufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a§ 137cBewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus§ 137dQualitätssicherung bei der ambulanten und stationären Vorsorge oder Rehabilitation§ 137eErprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden§ 137fStrukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten§ 137gZulassung strukturierter Behandlungsprogramme§ 137hBewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse§ 137iPflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern; Verordnungsermächtigung§ 137jPflegepersonalquotienten, Verordnungsermächtigung§ 137kPersonalausstattung im Krankenhaus§ 138Neue Heilmittel§ 139Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln§ 139aInstitut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen§ 139bAufgabendurchführung§ 139cFinanzierung§ 139dErprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung§ 139eVerzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung