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SEBG

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6g G v. 16.9.2022 I 1454

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR368600004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77e60196898dc0c86542f649080b1101e3acb66cdfe8ac0ec0b4bf95fc670716

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zielsetzung des Gesetzes§ 2Begriffsbestimmungen§ 3GeltungsbereichTeil 2 Besonderes VerhandlungsgremiumKapitel 1 Bildung und Zusammensetzung§ 4Information der Leitungen§ 5Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums§ 6Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums§ 7Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen VerhandlungsgremiumsKapitel 2 Wahlgremium§ 8Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl§ 9Einberufung des Wahlgremiums§ 10Wahl der Mitglieder des besonderen VerhandlungsgremiumsKapitel 3 Verhandlungsverfahren§ 11Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums§ 12Sitzungen; Geschäftsordnung§ 13Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen§ 14Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen§ 15Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium§ 16Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen§ 17Niederschrift§ 18Wiederaufnahme der Verhandlungen§ 19Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums§ 20Dauer der VerhandlungenTeil 3 Beteiligung der Arbeitnehmer in der SEKapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung§ 21Inhalt der VereinbarungKapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft GesetzesAbschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft GesetzesUnterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung§ 22Voraussetzung§ 23Errichtung des SE-Betriebsrats§ 24Sitzungen und Beschlüsse§ 25Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats§ 26Beschluss zur Aufnahme von NeuverhandlungenUnterabschnitt 2 Aufgaben§ 27Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats§ 28Jährliche Unterrichtung und Anhörung§ 29Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände§ 30Information durch den SE-BetriebsratUnterabschnitt 3 Freistellung und Kosten§ 31Fortbildung§ 32Sachverständige§ 33Kosten und SachaufwandAbschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes§ 34Besondere Voraussetzungen§ 35Umfang der Mitbestimmung§ 36Sitzverteilung und Bestellung§ 37Abberufung und Anfechtung§ 38Rechtsstellung; Innere OrdnungAbschnitt 3 Tendenzschutz§ 39TendenzunternehmenTeil 4 Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen§ 40Vertrauensvolle Zusammenarbeit§ 41Geheimhaltung; Vertraulichkeit§ 42Schutz der Arbeitnehmervertreter§ 43Missbrauchsverbot§ 44Errichtungs- und TätigkeitsschutzTeil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung§ 45Strafvorschriften§ 46Bußgeldvorschriften§ 47Geltung nationalen Rechts§ 48Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie