SEBG
§ 28Jährliche Unterrichtung und Anhörung
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
- 1.
- die Geschäftsberichte,
- 2.
- die Tagesordnung aller Sitzungen des Leitungsorgans und des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans,
- 3.
- die Kopien aller Unterlagen, die der Hauptversammlung der Aktionäre vorgelegt werden.
- 1.
- die Struktur der SE sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage;
- 2.
- die voraussichtliche Entwicklung der Geschäfts-, Produktions- und Absatzlage;
- 3.
- die Beschäftigungslage und ihre voraussichtliche Entwicklung;
- 4.
- Investitionen (Investitionsprogramme);
- 5.
- grundlegende Änderungen der Organisation;
- 6.
- die Einführung neuer Arbeits- und Fertigungsverfahren;
- 7.
- die Verlegung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen sowie Verlagerungen der Produktion;
- 8.
- Zusammenschlüsse oder Spaltungen von Unternehmen oder Betrieben;
- 9.
- die Einschränkung oder Stilllegung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen;
- 10.
- Massenentlassungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6g G v. 16.9.2022 I 1454
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR368600004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77e60196898dc0c86542f649080b1101e3acb66cdfe8ac0ec0b4bf95fc670716