SEBG
§ 17Niederschrift
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
- 1.
- ein Beschluss über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 13 Abs. 1,
- 2.
- ein Beschluss über die Nichtaufnahme oder den Abbruch der Verhandlungen nach § 16 Abs. 1 und
- 3.
- die jeweiligen Mehrheiten, mit denen die Beschlüsse gefasst worden sind.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6g G v. 16.9.2022 I 1454
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR368600004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77e60196898dc0c86542f649080b1101e3acb66cdfe8ac0ec0b4bf95fc670716