SchuldSaarUmstV
§ 3
Verordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
- 1.
- Forderungen und Verbindlichkeiten, die unter Artikel 55 Abs. 5 des Saarvertrages fallen;
- 2.
- Forderungen und Verbindlichkeiten, die ohne Rücksicht darauf, daß die französische Währung im Saarland gegolten hat, in Franken begründet worden sind.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004030959
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e0b4c5db9e8be98212414e968baf724da9df818799d1c2362264adc8d51b0e1