(1) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 2.
(2) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besitzt die Befugnisse nach § 7 des Marktüberwachungsgesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723) und kann die Marktüberwachungsmaßnahmen nach Artikel 16 Absatz 1 bis 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 in der Fassung vom 11. April 2024 und nach § 8 des Marktüberwachungsgesetzes ergreifen. Es kann insbesondere den Rückruf und die Rücknahme eines Produkts anordnen.
(3) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat insbesondere die geeigneten Marktüberwachungsmaßnahmen nach Artikel 16 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1020 in der Fassung vom 11. April 2024 zu ergreifen, wenn bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung mit der Schiffsausrüstung bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung ein Risiko für die Seeverkehrssicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt verbunden ist oder diese den übrigen Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt nach § 4 Absatz 1 nicht entspricht.
(4) Die Marktüberwachung bezieht sich auf Schiffsausrüstung und Unterlagen unabhängig davon, ob sich diese an Bord von Schiffen befinden. Bereits an Bord verbrachte Schiffsausrüstung darf im Rahmen der Überprüfung nicht in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
(5) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat stichprobenweise in Verkehr gebrachte Schiffsausrüstung auf Einhaltung der Anforderungen nach § 4 zu prüfen.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetzt V 9510-1-29 v. 1.10.2008 I 1913 (SchAusrV)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.