SchAusrV
§ 18Antrag auf Erteilung der Befugnis
- 1.
- eine Beschreibung der vorgesehenen Konformitätsbewertungstätigkeiten,
- 2.
- eine Beschreibung der Konformitätsbewertungsmodule,
- 3.
- eine Auflistung der Schiffsausrüstung, für die der Antragsteller die Kompetenz beansprucht und die Befugniserteilung beantragt,
- 4.
- ein Nachweis über die Rechtspersönlichkeit der Stelle nach § 14 Absatz 1 Nummer 1,
- 5.
- ein Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung nach § 14 Absatz 2,
- 6.
- ein Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2012,
- 7.
- ein Nachweis der sachlichen und personellen Unabhängigkeit nach § 15,
- 8.
- ein Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle nach § 16 und
- 9.
- ein Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an die Befähigung und Fachkompetenz des Personals nach § 17.
Sonst: Ersetzt V 9510-1-29 v. 1.10.2008 I 1913 (SchAusrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0B50B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6164012643f809f0e9a77669d0a75049a4e2a472d51ffd1a5a6b774f9f50afe2