Der Begriff "Grundstück" ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und trifft jeden einheitlich bewirtschafteten landwirtschaftlichen Grundbesitz. Nicht der Umstand ist entscheidend, wie das Grundstück im Grundbuch, insbesondere ob es auf einem oder auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist, sondern allein die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch § 55 Nr. 3 G v. 28.8.1969 I 1513
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