Zum Gesetzesinhalt

PrüfbV

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR093000015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a6bd8b25acf8937b18981da0da71f58ff848fdac2a4be083f55c8e2cf7593af

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Berichtszeitraum§ 3Risikoorientierung und Wesentlichkeit§ 4Art und Umfang der Berichterstattung§ 5Form und Frist der Berichterstattung§ 6Anlagen§ 7Zusammenfassende Schlussbemerkung§ 8Berichtsturnus; UnterzeichnungAbschnitt 2 Angaben zum Institut§ 9Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen§ 10ZweigniederlassungenAbschnitt 3 Aufsichtliche VorgabenUnterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation§ 11Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation§ 12Vergütungssysteme§ 13IT-Systeme§ 14Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch§ 14aEinhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012§ 15SanierungsplanungUnterabschnitt 2 Handelsbuch§ 16Vorgaben für das Handelsbuch§ 17Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem UmfangUnterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage§ 18Ermittlung der Eigenmittel§ 19Eigenmittel§ 20Kapitalpuffer§ 21Kapitalquoten§ 22Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung§ 23LiquiditätslageUnterabschnitt 4 Offenlegung§ 24OffenlegungsanforderungenUnterabschnitt 5 Anzeigewesen§ 25AnzeigewesenUnterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts§ 26Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum§ 27Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen§ 28Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230§ 29Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012§ 29aDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751§ 29bDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem ZahlungskontengesetzUnterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute§ 30Ausnahmen für gruppenangehörige InstituteAbschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft§ 31Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft§ 32Länderrisiko§ 33Organkredite§ 34Bemerkenswerte Kredite§ 35Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten§ 36Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes§ 37Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf VerbriefungspositionenAbschnitt 5 Abschlussorientierte BerichterstattungUnterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung§ 38Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr§ 39Entwicklung der Vermögenslage§ 40Entwicklung der Ertragslage§ 41Risikolage und RisikovorsorgeUnterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung§ 42ErläuterungenAbschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten§ 43Regelungsbereich§ 44Ort der Berichterstattung§ 45In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen§ 46Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen§ 47Zusammengefasste Eigenmittel§ 48Zusätzliche Angaben§ 49Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht§ 50Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)Abschnitt 7 SondergeschäfteUnterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft§ 51Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte§ 52Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes§ 53(weggefallen)Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft§ 54Organisation und Auflagen§ 55Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen§ 56Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen§ 57Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen§ 58Einsatz von Derivaten§ 59Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen§ 60Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei BausparkassenUnterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute§ 61Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013§ 62Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute§ 63AusnahmeregelungUnterabschnitt 4 Factoring§ 64Angaben bei Instituten, die das Factoring betreibenUnterabschnitt 5 Leasing§ 65Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreibenUnterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts§ 66Prüfungsgegenstand§ 67Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum§ 68Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht§ 69Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des KapitalanlagegesetzbuchsUnterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere§ 69aPrüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere§ 69bPrüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische WertpapiereAbschnitt 8 Datenübersicht§ 70DatenübersichtAbschnitt 9 Schlussvorschriften§ 71Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung§ 72Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage 1(zu § 70) SON01Anlage 2(zu § 70) SON02Anlage 3(zu § 70) SON04Anlage 4(zu § 70) SON05Anlage 5(zu § 27)