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PrüfbV

Anlage 3(zu § 70) SON04

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001
(2)Daten zur Vermögenslage
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder
§ 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
a)Kernkapital006
aa) hartes Kernkapital426
ab) zusätzliches Kernkapital427
b)Ergänzungskapital007
(3)Daten zur Ertragslage
 1.Zinsergebnis
a)Zinserträge029
b)Zinsaufwendungen030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032
 2.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge313
b)Provisionsaufwendungen314
c)Provisionsergebnis033
 3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft037
 4.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand038
b)andere Verwaltungsaufwendungen039
 5.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen900
 6.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048
 7.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
 8.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

052
 9.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053
10.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054
11.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055
12.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056
13.Entnahmen aus Genussrechtskapital057
14.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058
(4)Daten zum Kreditgeschäft
 1.Anmerkungsbedürftige Großkredite088
 2.Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR
a)des geprüften Einzelinstituts342Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe343Stk.Stk.
 3.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr093
b)Bestand am Jahresende094
(5)Ergänzende Angaben
 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096
 2.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112
b)nachrangige Forderungen an Kunden113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Anlage 3 Tabelle Position 5 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 71 Abs. 4 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR093000015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a6bd8b25acf8937b18981da0da71f58ff848fdac2a4be083f55c8e2cf7593af

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (3)
  • § 267 HGBUmschreibung der Größenklassen

    „… on Berichtsjahr (1) Vorjahr (2) (1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001 (2) Daten zur Vermögenslage Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem S …“

  • § 284 HGBErläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

    „… m Berichtsjahr 093 b) Bestand am Jahresende 094 (5) Ergänzende Angaben 1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095 b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096 2. Nachrangi …“

  • § 53 KWGZweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland; Verordnungsermächtigung

    „… 001 (2) Daten zur Vermögenslage Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag a) Kernkapital 006 aa) hartes Kernkapital 426 ab) zusätzliches Ke …“