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PrüfbV

§ 59Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

Das Zinsergebnis ist jeweils im Vergleich zum Vorjahr darzustellen und wie folgt aufzugliedern:
1.
kollektive Marge und kollektives Zinsergebnis durch eine Gegenüberstellung der für die Refinanzierung von Bauspardarlehen entstandenen Zinsaufwendungen für Bauspareinlagen und der Zinserträge aus Bauspardarlehen,
2.
Marge und Zinsergebnis aus der Zwischenanlage der freien Kollektivmittel,
3.
Marge und Zinsergebnis aus dem über Fremdmittel ohne Bauspareinlagen refinanzierten Teil des Vor- und Zwischenfinanzierungsgeschäfts beziehungsweise aus den sonstigen Baudarlehen bei nennenswertem Umfang,
4.
verbleibendes Zinsergebnis aus Eigenmitteln und unverzinslichen Passiva (Residualgröße).
Die Berechnung ist vereinfachend auf der Basis durchschnittlicher Bestände und durchschnittlicher Zinssätze vorzunehmen. Über das Vorhandensein und die Handhabung von Zinsanpassungsklauseln bei den Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten ist zu berichten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR093000015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a6bd8b25acf8937b18981da0da71f58ff848fdac2a4be083f55c8e2cf7593af

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