Zum Gesetzesinhalt

NotSan-APrV

Anlage 5(zu § 1 Absatz 4)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4297)



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der Schule)
Bescheinigung
über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
Name, Vorname
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
GeburtsdatumGeburtsort
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . .bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß
–
§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter,
–
§ 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Notfallsanitätergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter,
–
§ 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Notfallsanitätergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter*
teilgenommen.
Die Ausbildung ist – nicht – über die nach dem Notfallsanitätergesetz zulässigen Fehlzeiten hinaus – um . . .
 . . . . . . . . . Stunden – unterbrochen worden.
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Stempel)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift der Schulleitung
____________
Nichtzutreffendes streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR428000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d3e948a4b4a5a2d853aa04e84c04a1a2d568eae5cceab36e12003287be15fb5

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 1 NotSan-APrVGliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung

    „… nen und Notfallsanitäter gemäß – § 5 Absatz 1 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, – § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Notfallsanitätergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Satz 2 der Ausbildungs- un …“