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NotSan-APrV

Anlage 8(zu § 21 Absatz 2)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4300)



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bezeichnung der Einrichtung
Bescheinigung
über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Name, Vorname
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GeburtsdatumGeburtsort
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hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 21 Absatz 1 und 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde. 
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Stempel)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift(en) der Einrichtung)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR428000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d3e948a4b4a5a2d853aa04e84c04a1a2d568eae5cceab36e12003287be15fb5

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