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MsbG

Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Sonst: Das G ist gem. Art. 16 G v. 29.8.2016 I 2034 am 2.9.2016 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203410016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 30875c53396267ef47772bd5f53877295cfdc8a0c9bee4a6786b1abf0255249b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck und Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenTeil 2 MessstellenbetriebKapitel 1 Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung§ 3Messstellenbetrieb§ 4Genehmigung des grundzuständigen Messstellenbetriebs§ 5Auswahlrecht des Anschlussnutzers§ 6Auswahlrecht des Anschlussnehmers; Folgen für das Auswahlrecht des Anschlussnutzers§ 7Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung§ 8Messstelle§ 9Messstellenverträge§ 10Inhalt von Messstellenverträgen§ 11Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; Festlegungskompetenz§ 12Rechte des Netzbetreibers§ 13Nutzung des Verteilernetzes zur DatenübertragungKapitel 2 Wechsel des Messstellenbetreibers§ 14Wechsel des Messstellenbetreibers§ 15Mitteilungspflichten beim Übergang§ 16Übergang technischer Einrichtungen; Meldepflicht§ 17Wechsel des Anschlussnutzers§ 18Ausfall des Dritten als MessstellenbetreiberKapitel 3 Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways§ 19Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung und Subdelegation§ 20Anbindbarkeit von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway§ 21Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme§ 22Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien§ 23Sichere Anbindung an das Smart-Meter-Gateway§ 24Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway§ 25Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung§ 26Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus§ 27Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien; Ausschuss Gateway-Standardisierung§ 28Inhaber der WurzelzertifikateKapitel 4 Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen§ 29Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen§ 30Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz§ 31Agiler Rollout, Anwendungsupdate§ 32Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen§ 33Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen und Vermutungstatbeständen; Festlegungskompetenzen§ 34Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung§ 35Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers§ 36Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers§ 37Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers§ 38ZutrittsrechtKapitel 5 Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung§ 39Liegenschaftsmodernisierung§ 40Anbindungsverpflichtung von Messeinrichtungen für GasKapitel 6 Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme§ 41Möglichkeit zur Übertragung der Grundzuständigkeit§ 42Fristen§ 43Folgen einer erfolgreichen Übertragung der Grundzuständigkeit§ 44Scheitern einer Übertragung der Grundzuständigkeit§ 45Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen MessstellenbetreibersKapitel 7 Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur§ 46Verordnungsermächtigungen§ 47Festlegungen der Bundesnetzagentur§ 48Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und KlimaschutzTeil 3 Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten EnergienetzenKapitel 1 Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung§ 49Verarbeitung personenbezogener Daten§ 50Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten§ 51Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators§ 52Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung§ 53Auskunftsrechte des Anschlussnutzers§ 54Transparenzvorgaben für VerträgeKapitel 2 Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen§ 55Messwerterhebung Strom§ 56Erhebung von Netzzustandsdaten§ 57Erhebung von Stammdaten§ 58Messwerterhebung Gas§ 59Weitere DatenerhebungKapitel 3 Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; LöschungAbschnitt 1 Pflichten des Messstellenbetreibers§ 60Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung§ 61Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen§ 62Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers§ 63Übermittlung von Stammdaten; Löschung§ 64Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten§ 65Weitere DatenübermittlungAbschnitt 2 Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten§ 66Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung§ 67Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung§ 67aMesswertverarbeitung zu Zwecken des Messwertweiterverarbeiters; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung§ 67bMesswertverarbeitung zu Zwecken des Aggregationsverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung§ 68Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung§ 69Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung§ 70Messwertverarbeitung auf Veranlassung des Anschlussnutzers; weiterer DatenaustauschAbschnitt 3 Besondere Fallgruppen§ 71Nachprüfung der Messeinrichtung; Haftung bei Beschädigungen§ 72Öffentliche Verbrauchseinrichtungen§ 73Verfahren bei rechtswidriger InanspruchnahmeKapitel 4 Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur§ 74Verordnungsermächtigung§ 75Festlegungen der BundesnetzagenturTeil 4 Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden§ 76Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur§ 77Monitoring-Bericht der BundesnetzagenturAnlage(zu § 22 Absatz 2 Satz 1) Übersicht über die Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik