GESETZESDATENBANK · LANDESRECHT

Landesrecht recherchieren

Gesetzestexte aus den erfassten Landesportalen sowie Gesetzblätter, Verkündungen und ergänzende Dokumente. Die Sammlung umfasst einen Teilbestand; nicht alle Bundesländer sind bereits enthalten.

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Eine Ursprungsfassung oder ein Gesetzblatt enthält nicht automatisch spätere Änderungen. Auch ein Konsolidierungsdatum ist keine Zusicherung, dass eine Fassung heute unverändert gilt. Prüfen Sie die Fassungsangaben und die verlinkte amtliche Quelle.

Für Schleswig-Holstein liegt in diesem Teilbestand noch kein geprüfter Volltext vor.

1.806 Dokumentfassungen

Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter sowie staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“

Lesefassung aus dem Landesportal · Kennung: 19491dfb-31cd-4aa1-8987-7b3b75ed7c66

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.