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KWKG 2025

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Sonst: Ersetzt V 754-18 v. 19.3.2002 I 1092 (KWKG 2002)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR249810015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0dfd9dfac547459720e38914e16fb3c055f5d046d1131963c5efbb5d1536074

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Anschluss- und Abnahmepflicht§ 4Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-AnlagenAbschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom§ 5Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme§ 6Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen§ 7Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen§ 7aBonus für innovative erneuerbare Wärme§ 7bBonus für elektrische Wärmeerzeuger§ 7cKohleersatzbonus§ 7d(weggefallen)§ 7eMitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni§ 8Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen§ 8aAusschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom§ 8bAusschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme§ 8cAusschreibungsvolumen§ 9Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt§ 10Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren§ 11Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung§ 12Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt§ 13Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung§ 13aRegistrierung von KWK-Anlagen§ 13bRückforderungAbschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt§ 14Messung von KWK-Strom und Nutzwärme§ 15Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage§ 16Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung§ 17Übermittlung von Daten an das Statistische BundesamtAbschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze§ 18Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen§ 19Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen§ 20Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid, elektronisches Verfahren§ 21Zuschlagzahlungen für KältenetzeAbschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher§ 22Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern§ 23Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern§ 24Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren§ 25KältespeicherAbschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen§ 26Finanzierung der Zuschlagszahlungen§ 27Begrenzung der Zuschlagszahlungen(XXXX) §§ 27a bis 29(weggefallen)Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften§ 30Vorschriften für Prüfungen§ 31Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung§ 31aWeitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle§ 31bWeitere Aufgaben der Bundesnetzagentur§ 32Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten§ 32aClearingstelle§ 33Verordnungsermächtigungen§ 33aVerordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen§ 33bVerordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme§ 33cGemeinsame Bestimmungen zu den VerordnungsermächtigungenAbschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen§ 34Evaluierungen§ 35Übergangsbestimmungen§ 36(weggefallen)§ 37(weggefallen)Anlage(zu den §§ 7b und 7d) (weggefallen)