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KaffeeStV

Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 24.10.2022 I 1838

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR333400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ebafe4eabf0814777813bc25479448e6d6213a6bdb7df7fdb26c247ffaa539f

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Begriffsbestimmungen§ 1aHauptzollamt; örtliche ZuständigkeitAbschnitt 2 Zu § 2 des Gesetzes§ 2Kaffeemenge, Kaffeeart, HerstellungAbschnitt 3 Zu den §§ 5 und 6 des Gesetzes§ 3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung§ 4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber§ 5Erteilung der Erlaubnis§ 6Sicherheitsleistung§ 6aÜberprüfung der Erlaubnis§ 7Änderung von Verhältnissen§ 8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis§ 9Belegheft, Buchführung§ 10Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust§ 11Bestandsaufnahme im SteuerlagerAbschnitt 4 Zu § 7 des Gesetzes§ 12Registrierter VersenderAbschnitt 5 Zu den §§ 8 und 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes§ 13Begünstigte, Ausstellen der FreistellungsbescheinigungAbschnitt 6 Zu § 9 des Gesetzes§ 14Beförderungen im Steuergebiet§ 15Mitführen der Freistellungsbescheinigung§ 16Beförderungen in andere Mitgliedstaaten§ 17Ausfuhr oder Überführung in das externe Versandverfahren§ 18Art und Höhe der SicherheitsleistungAbschnitt 7 Zu den §§ 10 und 11 Absatz 3 des Gesetzes§ 19Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter SteueraussetzungAbschnitt 8 Zu den § 11 und 12 des Gesetzes§ 20Steueranmeldung§ 20aHerstellung von Kaffee außerhalb eines SteuerlagersAbschnitt 9 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung§ 21KleinbetragsregelungAbschnitt 10 Zu den §§ 3 und 15 des Gesetzes§ 22Anmeldung des Kaffees und der kaffeehatligen WarenAbschnitt 11 Zu den §§ 3 und 16 des Gesetzes§ 23Beförderungen zu privaten ZweckenAbschnitt 12 Zu den §§ 3 und 17 des Gesetzes§ 24Beförderungen zu gewerblichen Zwecken§ 25Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken§ 26DurchfuhrAbschnitt 13 Zu den §§ 3 und 18 des Gesetzes§ 27VersandhandelAbschnitt 14 Zu den §§ 3 und 19 des Gesetzes§ 28Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien VerkehrsAbschnitt 15 Zu § 20 des Gesetzes§ 29Rohkaffeehändler§ 30Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger WarenAbschnitt 16 Zu § 21 des Gesetzes§ 31Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager§ 32Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr§ 33Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete oder der Überführung in das externe Versandverfahren§ 34Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen MitgliedstaatAbschnitt 17 Zu § 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes§ 35Verbrauch durch diplomatische oder konsularische VertretungenAbschnitt 18 Zu § 20 Absatz 1 und den §§ 3 und 21 Ab-satz 2 des Gesetzes§ 36Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, SteueraufsichtAbschnitt 19 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung§ 37Probenentnahme im Rahmen der SteueraufsichtAbschnitt 20 Zu § 23 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes(XXXX) §§ 38 bis 43(weggefallen)Abschnitt 21 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung§ 44Ordnungswidrigkeiten