KaffeeStV
Abschnitt 13 Zu den §§ 3 und 18 des Gesetzes
Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 24.10.2022 I 1838
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR333400009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ebafe4eabf0814777813bc25479448e6d6213a6bdb7df7fdb26c247ffaa539f