JArbSchUV
Anlage 4Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
| Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen (Versichertenstammdaten) | Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden. | ||
| ☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) | |
| ☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) | ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) |
| ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG) | ☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG) |
| ☐ | Überwiegendes Stehen. |
| ☐ | Überwiegendes Gehen. |
| ☐ | Überwiegendes Sitzen. |
| ☐ | Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________ |
| ☐ | Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel. |
| ☐ | Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr. |
| ☐ | Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen (z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________ |
| ☐ | Arbeiten mit physikalischen Belastungen (z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________ |
| ☐ | Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe, Rauch ___________________________________________________________________________________ |
| ☐ | Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern. |
| ☐ | Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern. |
| ☐ | Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________ |
| (Ort, Datum der abschließenden Beurteilung) | (Unterschrift des untersuchenden Arztes) |
Stand: Geändert durch Art. 19 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR022210990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c99278d413aa184fb380ffa31d83dc3c2fd1b6f5e43a12df6518212c22f16bc
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (7)
- § 32 JArbSchGErstuntersuchung
„… diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden. Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen. ☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) ☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) ☐ Außerordentlich …“
- § 33 JArbSchGErste Nachuntersuchung
„… es bitte ⊠ ankreuzen. ☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) ☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG) ☐ Angeordnete …“
- § 34 JArbSchGWeitere Nachuntersuchungen
„… . 1 JArbschG) ☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG) ☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG) Folgende …“
- § 35 JArbSchGAußerordentliche Nachuntersuchung
„… JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG) ☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG) Folgende Arbeiten müssen vermieden werden: ☐ Überwiegendes Stehen. …“
- § 40 JArbSchGBescheinigung mit Gefährdungsvermerk
„… esundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden. Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen. ☐ Erstuntersuchung ( …“
- § 41 JArbSchGAufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
„… de Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden. __________ Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber gem. § 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren. Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemein …“
- § 42 JArbSchGEingreifen der Aufsichtsbehörde
„… I Nr. 411, S. 48) Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen (Versichertenstammdaten) Aufgrund der Untersuchung halte ich di …“