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IntGüRVG

Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR257310018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d940aeb4c1e4edb4a630de43198b7b4e2cea212179863c3efa3caedeb108147a

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Allgemeine gerichtliche VerfahrensvorschriftenAbschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten§ 3Örtliche Zuständigkeiten; RechtsverordnungAbschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; AnerkennungsfeststellungUnterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel§ 4Zuständigkeit; Rechtsverordnung§ 5Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung§ 6Verfahren§ 7Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 8Entscheidung§ 9Vollstreckungsklausel§ 10Bekanntgabe der EntscheidungUnterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde§ 11Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde§ 12Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 13Rechtsbeschwerde§ 14Entscheidung über die RechtsbeschwerdeUnterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung§ 15Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung§ 16Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 17Versteigerung beweglicher Sachen§ 18Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 19Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 20Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen ZwangsvollstreckungUnterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung§ 21Verfahren§ 22KostenentscheidungUnterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz§ 23Vollstreckungsabwehrklage§ 24Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels§ 25Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung§ 26Schadensersatzpflicht des GläubigersUnterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren§ 27Bescheinigungen zu inländischen Titeln§ 28Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland§ 29Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 30Mahnverfahren mit Zustellung im AuslandAbschnitt 4 Authentizität von Urkunden§ 31Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde§ 32Aussetzung des inländischen Verfahrens