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InstitutsVergV

Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.5.2026 I Nr. 139

Sonst: Ersetzt V 7610-2-38 v. 6.10.2010 I 1374

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR427000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb3f32e56398142eb681dd0505cc165242d34be7bedfb84402802d6054ff0c20

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme§ 3Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten§ 4Ausrichtung an der Strategie des Instituts§ 5Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme§ 6Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes§ 7Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile§ 8Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung§ 9Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten§ 10Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen§ 11Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten§ 12Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme§ 13Information über die Vergütungssysteme§ 14Anpassung bestehender Vereinbarungen§ 15Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses§ 16OffenlegungAbschnitt 3 Besondere Anforderungen an bedeutende Institute§ 17(weggefallen)§ 18Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme§ 19Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)§ 20Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)§ 21Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen§ 22Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung§ 23Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten§ 24Aufgaben der Vergütungsbeauftragten§ 25Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten§ 26Vergütungsbeauftragte in den OrganisationsrichtlinienAbschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für Gruppen§ 27Gruppenweite Regelung der VergütungAbschnitt 5 Schlussvorschriften§ 28(weggefallen)§ 29Inkrafttreten, Außerkrafttreten