InstitutsVergV
§ 7Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
- 1.
- sind die Risikotragfähigkeit, die mehrjährige Kapitalplanung und die Ertragslage des Instituts und der Gruppe hinreichend zu berücksichtigen und
- 2.
- ist sicherzustellen, dass das Institut und die Gruppe in der Lage sind,
- a)
- eine angemessene Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung,
- b)
- die kombinierten Kapitalpufferanforderungen gemäß § 10i des Kreditwesengesetzes und
- c)
- sofern es sich um ein global systemrelevantes Institut handelt, die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote gemäß § 10j des Kreditwesengesetzes
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.5.2026 I Nr. 139
Sonst: Ersetzt V 7610-2-38 v. 6.10.2010 I 1374
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR427000013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb3f32e56398142eb681dd0505cc165242d34be7bedfb84402802d6054ff0c20