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InstitutsVergV

§ 4Ausrichtung an der Strategie des Instituts

Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter sind zu Beginn des Bemessungszeitraums festzulegen und müssen sich an den Strategien ausrichten sowie das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen. Dabei sind auch die ESG-Risiken zu berücksichtigen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.5.2026 I Nr. 139

Sonst: Ersetzt V 7610-2-38 v. 6.10.2010 I 1374

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR427000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb3f32e56398142eb681dd0505cc165242d34be7bedfb84402802d6054ff0c20

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