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HkRNGebV

Anlage 1(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis zum Herkunftsnachweisregister

Gebührenverordnung nach § 14 Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3730 – 3731)
NummerGebühren
1Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung, Anerkennung und Entwertung von HerkunftsnachweisenGebührenhöhe
je Herkunftsnachweis
in Euro
1.1Ausstellung eines Herkunftsnachweises nach § 12 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0025
1.2Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb Deutschlands nach § 28 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0010
1.3Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto eines Registers, das eine ausländische zuständige Stelle führt, nach § 28 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0025
1.4Übertragung eines Herkunftsnachweises von einem Konto eines Registers, das eine ausländische zuständige Stelle führt, auf ein Konto innerhalb Deutschlands nach § 37 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0025
1.5Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 30 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0050
2Gebührentatbestände, die Anlagen im Herkunftsnachweisregister betreffenGebührenhöhe
je Vorgang
in Euro
2.1Registrierung einer Anlage im Herkunftsnachweisregister nach § 21 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung120
2.2Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 12 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung40
3Gebührentatbestände für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters durch Führung eines KontosGebührenhöhe
in Euro
3.1Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr750
3.2Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15 001 bis einschließlich 500 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr500
3.3Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2 501 bis einschließlich 15 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr250
3.4Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2 501 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr50
4Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern)
4.1Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
4.2Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
4.3Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
4.4Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
4.5Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
4.6Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.8.2021 I 3730

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR270300012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 891938d0a50771484d33643cc45d9d16fa515d06c87b57c364d0a8fd29ced32c

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (8)
  • § 12 HkRNDVVoraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen

    „… nachweisen Gebührenhöhe je Herkunftsnachweis in Euro 1.1 Ausstellung eines Herkunftsnachweises nach § 12 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 0,0025 1.2 Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb Deutschlands nach § 28 Absatz 1 der He …“

  • § 21 HkRNDVAnlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister

    „… en Gebührenhöhe je Vorgang in Euro 2.1 Registrierung einer Anlage im Herkunftsnachweisregister nach § 21 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 120 2.2 Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 2 …“

  • § 27 HkRNDVLöschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers

    „… e einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 12 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalna …“

  • § 28 HkRNDVÜbertragung von Herkunftsnachweisen

    „… 0,0025 1.2 Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb Deutschlands nach § 28 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 0,0010 1.3 Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto eines Registers, das eine ausländische zuständig …“

  • § 30 HkRNDVVerwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen

    „… hführungsverordnung 0,0025 1.5 Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 30 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 0,0050 2 Gebührentatbestände, die Anlagen im Herkunftsnachweisregister betreffen Gebührenhöhe je Vorgang in Euro 2.1 Re …“

  • § 37 HkRNDVImport anerkannter Herkunftsnachweise

    „… Registers, das eine ausländische zuständige Stelle führt, auf ein Konto innerhalb Deutschlands nach § 37 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 0,0025 1.5 Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 30 Absatz 2 der Herkunfts- und Region …“

  • § 49 HkRNDVSperrung und Entsperrung des Kontos

    „… und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung nach Zeitaufwand 4.2 Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung nach Zeitaufwand 4.3 Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durc …“

  • § 51 HkRNDVAusschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss

    „… d Regionalnachweis-Durchführungsverordnung nach Zeitaufwand 4.5 Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung nach Zeitaufwand 4.6 Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsvero …“