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GflSalmoV

Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.12.2023 I Nr. 381

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR075210009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b932c9102e7821635c0f991bc99e925dd4fb113d20adde0e5e64bde9d56a73d

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Hygiene§ 3Impfung§ 4Mitteilungspflicht§ 5Untersuchungseinrichtung§ 6Ursachenermittlung im Betrieb§ 7Reinigung und DesinfektionAbschnitt 2 Hühnerzuchtbetriebe§ 8Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten§ 9Amtliche Untersuchung§ 10Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen§ 11Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 3 Hühneraufzuchtbetriebe§ 12Impfungen§ 13Betriebseigene Kontrollen§ 14Amtliche Untersuchung§ 15Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen§ 16Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 4 Legehennenbetriebe§ 17Einstallen von Junghennen§ 18Betriebseigene Kontrollen§ 19Amtliche Untersuchung§ 20Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen§ 21Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 5 Hähnchenmastbetriebe§ 22Betriebseigene Kontrollen§ 23Amtliche Untersuchung§ 24Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen§ 25Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 6 Hühnerbrütereien§ 26Betriebseigene Kontrollen§ 27Amtliche Untersuchung§ 28Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen§ 29Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 7 Putenbetriebe§ 30Betriebseigene Kontrollen§ 31Amtliche Untersuchung§ 32Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen§ 33Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 8 Weitergehende Maßnahmen§ 34Maßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum§ 35Mitteilungen der LänderAbschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften§ 36OrdnungswidrigkeitenAnlage(zu § 2 Absatz 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen