GG
Art 115a
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (10)
Auswahl: 8 von 10 nachgewiesenen Verweisen.
- § 1 ESVGVersorgungskrise
„… gefährdet ist a) im Spannungsfall nach Artikel 80a des Grundgesetzes oder im Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes oder b) infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, einer Sabotagehandlung, einer wirtscha …“
- § 8 GemAusGOEinberufung
„… er oder sechs Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses es verlangen oder wenn die Voraussetzungen des Artikel 115a Abs. 2 des Grundgesetzes vorliegen. (3) Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses unterrichtet die Bundesregierung unverzüglich über die Einbe …“
- § 7 HG 2026Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
„… angezogen werden. (12) Bei Feststellung eines Falles gemäß Artikel 80a des Grundgesetzes oder gemäß Artikel 115a des Grundgesetzes wird zugelassen, dass die Buchung sämtlicher Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Einzelplan 14 …“
- § 11 KDVGSpannungs- und Verteidigungsfall, Bereitschaftsdienst
„(1) Im Spannungsfall (Artikel 80a des Grundgesetzes) und im Verteidigungsfall (Artikel 115a des Grundgesetzes) 1. ist § 3 Abs. 2 Satz 1 nicht anzuwenden, 2. kann die Frist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf zwei Wochen verkürzt werden un …“
- § 52 MADGSpannungs- und Verteidigungsfall
„(1) Im Spannungsfall (Artikel 80a des Grundgesetzes) und im Verteidigungsfall (Artikel 115a des Grundgesetzes) 1. findet § 2 Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass der Militärische Abschirmdienst für die Erfüllung der do …“
- § 1 ParlBGGrundsatz
„… Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Artikel 115a des Grundgesetzes bleibt davon unberührt. (2) Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgese …“
- § 105 PostGAnwendungsbereich
„… Grundgesetzes, in Fällen nach Artikel 80a Absatz 3 des Grundgesetzes oder im Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes sowie 2. zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung, der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nati …“
- § 1 StrKrVerkLeistVUmfang der Leistungspflicht
„… Verkehr und digitale Infrastruktur oder 2. im Spannungs- oder im Verteidigungsfall (Artikel 80a und Artikel 115a des Grundgesetzes) fordern. (3) Fordern die Streitkräfte Verkehrsleistungen nach Absatz 2, die nur unter Einschränkung oder Beschränkung …“