GG
Art 115
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
- § 13 BHOEinzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan
„… eine Übersicht der Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702, 2704) in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Berechnung der nach dem Artikel …“
- § 5 DEFGFinanzierung, Kreditermächtigungen, Verwaltung der Kredite des Fonds
„… n Kreditbeschaffungskosten. Die Kreditaufnahme für den Fonds unterliegt nicht der Beschränkung nach Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. (3) Unverbrauchte Kreditermächtigungen gelten bis zum Jahre 1994 weiter. Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen ab 199 …“
- Anlage I Kap IV B II EinigVtrAnlage I Kapitel IV Sachgebiet B - Haushalts- und Finanzwesen Abschnitt II
„… folgender Satz 2 angefügt: "Die Kreditaufnahme für den Fonds unterliegt nicht der Beschränkung nach Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes" c) § 6 wird wie folgt geändert: aa) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: "Satz 1 gilt nicht für die Länder Brand …“
- § 9 EntschGEntschädigungsfonds
„… ein Sondervermögen im Sinne des Artikels 110 Abs. 1 und des Artikels 115 Abs. 2 des Grundgesetzes; Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes findet auf den Entschädigungsfonds keine Anwendung. Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen …“
- § 26b StFGKreditermächtigung zur Finanzierung von Maßnahmen nach § 26a
„… Dezember 2022 verwendet werden. Die Kreditaufnahme ist bei der Feststellung der Kreditaufnahme nach Artikel 115 des Grundgesetzes für das Jahr 2022 und die sich daraus ergebende Tilgungsverpflichtung zu berücksichtigen. Die Kosten der Kreditaufnahme …“
- § 6 G 115Ausnahmesituationen
„… beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen nach § 2 aufgrund eines Beschlusses des Bundestages nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 des Grundgesetzes überschritten werden. Dieser Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 1 aufgeno …“
- § 4 SVIKGInvestitionen des Bundes
„… e Transaktionen bereinigt; die veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt werden um den Betrag gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes sowie um ausgabenseitige finanzielle Transaktionen bereinigt.“