GG
Art 114
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (8)
- § 10 BAPostGWirtschaftsführung, Rechnungslegung
„… s die Entlastung der Präsidentin oder des Präsidenten erst nach der Entlastung der Bundesregierung (Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes) erfolgen darf.“
- § 114 BHOEntlastung
„… chulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen (Artikel 114 Abs. 1 des Grundgesetzes). Der Bundesrechnungshof berichtet unmittelbar dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung. (2) Der Bundestag …“
- § 93 BHOGemeinsame Prüfung
„… hnungshof als auch ein Landesrechnungshof zuständig, so soll gemeinsam geprüft werden. Soweit nicht Artikel 114 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes die Prüfung durch den Bundesrechnungshof vorschreibt, kann der Bundesrechnungshof durch Vereinbarung Prüfungsaufgaben a …“
- § 3 BRHGMitglieder des Bundesrechnungshofes
„… bildung besitzen. (4) Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes besitzen richterliche Unabhängigkeit (Artikel 114 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Die für die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes geltenden Vorschriften über Unabhängigkeit und Disziplin …“
- § 11 ERPVwG
„… rechnungshofs zusammen mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu der Rechnung des Bundes gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes vor.“
- § 8 InvKGPrüfung der Mittelverwendung
„… es Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes nach Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 91 Absatz 1 Nummer 5 der Bundeshaushaltsordnung bleiben unberührt. (2) Die zuständigen obersten Lan …“
- § 5 LuKIFGSicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung
„… ses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes aus Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes bleiben unberührt.“
- § 8 LuKIFGRückforderung
„… fung einschließlich örtlicher Erhebungsbefugnisse. Die Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes aus Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes bleiben unberührt. (5) Kommt ein Land den Berichtspflichten zur Durchführung dieses Gesetzes, wiederholten Auskunftsers …“