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DesignG

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.2.2014 I 122

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 10.8.2021 I 3490

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR039010004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f9adced8e26948edc90801c0273026e7821127c0a95759d00703afb76c7ea5d7

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Schutzvoraussetzungen§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Designschutz§ 3Ausschluss vom Designschutz§ 4Bauelemente komplexer Erzeugnisse§ 5Offenbarung§ 6NeuheitsschonfristAbschnitt 2 Berechtigte§ 7Recht auf das eingetragene Design§ 8Formelle Berechtigung§ 9Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten§ 10EntwerferbenennungAbschnitt 3 Eintragungsverfahren§ 11Anmeldung§ 12Sammelanmeldung§ 13Anmeldetag§ 14Ausländische Priorität§ 15Ausstellungspriorität§ 16Prüfung der Anmeldung§ 17Weiterbehandlung der Anmeldung§ 18Eintragungshindernisse§ 19Führung des Registers, Eintragung und Designinformation§ 20Bekanntmachung§ 21Aufschiebung der Bekanntmachung§ 22Einsichtnahme in das Register§ 22aDatenschutz§ 23Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde§ 24Verfahrenskostenhilfe§ 25Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung§ 26VerordnungsermächtigungenAbschnitt 4 Entstehung und Dauer des Schutzes§ 27Entstehung und Dauer des Schutzes§ 28AufrechterhaltungAbschnitt 5 Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens§ 29Rechtsnachfolge§ 30Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren§ 31Lizenz§ 32Angemeldete DesignsAbschnitt 6 Nichtigkeit und Löschung§ 33Nichtigkeit§ 34Antragsbefugnis§ 34aNichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt§ 34bAussetzung§ 34cBeitritt zum Nichtigkeitsverfahren§ 35Teilweise Aufrechterhaltung§ 36LöschungAbschnitt 7 Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen§ 37Gegenstand des Schutzes§ 38Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang§ 39Vermutung der Rechtsgültigkeit§ 40Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design§ 40aReparaturklausel§ 41VorbenutzungsrechtAbschnitt 8 Rechtsverletzungen§ 42Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz§ 43Vernichtung, Rückruf und Überlassung§ 44Haftung des Inhabers eines Unternehmens§ 45Entschädigung§ 46Auskunft§ 46aVorlage und Besichtigung§ 46bSicherung von Schadensersatzansprüchen§ 47Urteilsbekanntmachung§ 48Erschöpfung§ 49Verjährung§ 50Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften§ 51StrafvorschriftenAbschnitt 9 Verfahren in Designstreitsachen§ 52Designstreitsachen§ 52aGeltendmachung der Nichtigkeit§ 52bWiderklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit§ 53Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb§ 54StreitwertbegünstigungAbschnitt 10 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde§ 55Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr§ 56Einziehung, Widerspruch§ 57Zuständigkeiten, Rechtsmittel§ 57aVerfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013Abschnitt 11 Besondere Bestimmungen§ 58Inlandsvertreter§ 59Berühmung eines eingetragenen Designs§ 60Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz§ 61Typografische SchriftzeichenAbschnitt 12 Gemeinschaftsgeschmacksmuster§ 62Weiterleitung der Anmeldung§ 62aAnwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster§ 63Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen§ 63aUnterrichtung der Kommission§ 63bÖrtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte§ 63cInsolvenzverfahren§ 64Erteilung der Vollstreckungsklausel§ 65Strafbare Verletzung eines GemeinschaftsgeschmacksmustersAbschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen§ 66Anwendung dieses Gesetzes§ 67Einreichung der internationalen Anmeldung§ 68Weiterleitung der internationalen Anmeldung§ 69Prüfung auf Eintragungshindernisse§ 70Nachträgliche Schutzentziehung§ 71Wirkung der internationalen EintragungAbschnitt 14 Übergangsvorschriften§ 72Anzuwendendes Recht§ 73Rechtsbeschränkungen§ 74Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz