GDBNDVerfSchVDV
§ 23Modulhandbuch
- 1.
- die Einzelheiten zur Studienstruktur,
- 2.
- den Studienablauf,
- 3.
- welche Module angeboten werden und welche Inhalte sowie Kompetenzen sie vermitteln sollen,
- 4.
- welches Sprachniveau in der Fremdsprachenausbildung Englisch zu erreichen ist,
- 5.
- die Verteilung der ECTS-Leistungspunkte auf die Module,
- 6.
- die Beschreibungen der Module der Fachstudien und der Module der Praxisstudien,
- 7.
- die Wahlmöglichkeiten innerhalb einzelner Module,
- 8.
- die jeweiligen Modulverantwortlichen,
- 9.
- die Einzelheiten zu den Qualifikationszielen,
- 10.
- die Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Leistungspunkten sowie
- 11.
- die Formen und den Umfang der Prüfungen.
Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-14 v. 21.9.2018 I 168 (GDBNDVerfSchVDV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1110B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d048a63e2c4a67b9f118ffbd2f56204398fdebc72687c1dc102379cde8944ef