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GDBNDVerfSchVDV

§ 22Studieninhalte

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Studieninhalte sind:
1.
staatsrechtliche, staatspolitische und rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
2.
betriebs-, volks- und finanzwirtschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
3.
rechtlicher und institutioneller Rahmen sowie Geschichte der Nachrichtendienste,
4.
nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung,
5.
nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
6.
Nachrichtendienstpsychologie,
7.
Phänomenbereiche der Nachrichtendienste,
8.
Problemstellungen und Methoden bei der Verarbeitung von Daten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-14 v. 21.9.2018 I 168 (GDBNDVerfSchVDV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1110B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d048a63e2c4a67b9f118ffbd2f56204398fdebc72687c1dc102379cde8944ef

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