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GAPKondG

Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 18.11.2024 I Nr. 356

Sonst: Gem. § 24 Abs. 2 dieses G iVm Nr. 1 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 ist dieses G im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR299600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 976529d31d80842f6bb5c71b43f2bd669bd85879a1bcb579fd71d7fc2ac056f4

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Anwendbare Rechtsvorschriften§ 3Grundanforderungen an die Betriebsführung, Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie Vorschriften der sozialen KonditionalitätKapitel 2 GLÖZ-StandardsAbschnitt 1 Erhaltung von Dauergrünland§ 4Dauergrünlandanteil auf regionaler Ebene§ 5Genehmigungspflicht für Umwandlungen§ 6Umwandlung von Dauergrünland ohne Genehmigungsvorbehalt§ 7Bagatellregelung§ 8Bekanntmachung des Referenzanteils; Abnahme des Dauergrünlandanteils§ 9Verordnungsermächtigungen zur Erhaltung des DauergrünlandsAbschnitt 2 Weitere GLÖZ-Standards§ 10Mindestschutz für Feuchtgebiete und Moore§ 11Mindestanteil von Ackerland an nichtproduktiven Flächen§ 12Umweltsensibles Dauergrünland; VerordnungsermächtigungKapitel 3 Vorschriften der sozialen Konditionalität§ 13Mitteilung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität§ 14Auskunftsersuchen an die ZahlstelleKapitel 4 Verwaltungs-, Kontroll- und SanktionssystemAbschnitt 1 Verwaltungs- und Kontrollsystem§ 15Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems§ 16Kontrollen§ 17Antragsablehnung bei einer Verhinderung von Kontrollen§ 18Mindestkontrollsatz; Kontrollstichproben§ 19Zeitraum der Kontrollen§ 20Kontrollbericht; Information des BegünstigtenAbschnitt 2 Verwaltungssanktionen§ 21Zurechnung von Verstößen§ 22Sanktionierung bei Übertragung§ 23Begrenzung der Verwaltungssanktionen§ 24Ausnahmen von Verwaltungssanktionen§ 25Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen KonditionalitätKapitel 5 Schlussbestimmungen§ 26Verordnungsermächtigungen§ 27Anwendungsbestimmungen