GAPKondG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 23.7.2021 +++)Gem. § 24 Abs. 1 treten die §§ 1, 9, 12 Absatz 5, 7 und 8 sowie § 23 am 23.7.2021 in Kraft. Gem. § 24 Abs. 2 tritt dieses G im Übrigen an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung des durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzierenden Strategieplanes für Deutschland gefasst hat.
(+++ Zur Anwendung vgl. § 27 +++)
Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 18.11.2024 I Nr. 356
Sonst: Gem. § 24 Abs. 2 dieses G iVm Nr. 1 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 ist dieses G im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR299600021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 976529d31d80842f6bb5c71b43f2bd669bd85879a1bcb579fd71d7fc2ac056f4