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GAD

Gesetz über den Auswärtigen Dienst

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 4 G v. 28.6.2021 I 2250

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018420990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37a6ced0284ee2213e134442aea49c8027eae2a0e2551c109ad82b42270d542b

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtEingangsformelAbschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes§ 1Aufgaben§ 2Auswärtiger Dienst§ 3Auslandsvertretungen§ 4Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen StaatenAbschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes§ 5Personaleinsatz§ 6Personalreserve§ 7Organisation und Ausstattung§ 8Inspektion§ 9Kurierdienst und Auslands-IT§ 10Politisches ArchivAbschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes§ 11Rechtsverhältnisse§ 12Auswahl und Ausbildung der Beamten§ 13PersonalaustauschAbschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten§ 14Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst§ 15Fürsorge und Schutz§ 16Erkrankungen und Unfälle im Ausland§ 17Gesundheitsdienst und soziale Betreuung§ 18Urlaub der in das Ausland entsandten BeamtenAbschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige§ 19Unterstützung der Familienangehörigen§ 20Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben§ 21Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder§ 22Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen§ 23Reisebeihilfen in besonderen Fällen§ 24Berufsausübung der EhegattenAbschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen§ 25Maßnahmen der Krisenfürsorge§ 26SchadensausgleichAbschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge§ 27Wohnsitz und Wohnung§ 28Auslandsumzüge und AuslandstrennungsgeldAbschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen§ 29Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes§ 30FremdsprachenförderungAbschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten§ 31Nichtentsandte Beschäftigte§ 32Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit§ 33Nichtentsandte Beschäftigte anderer StaatsangehörigkeitAbschnitt 10 Schlussvorschriften§ 34(weggefallen)§ 35Allgemeine Verwaltungsvorschriften§ 36Übergangsregelung§ 37Inkrafttreten