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GAD

Inhaltsübersicht

Gesetz über den Auswärtigen Dienst

Abschnitt 1
Aufgaben, Stellung
und Organisation des Auswärtigen Dienstes
§  1Aufgaben
§  2Auswärtiger Dienst
§  3Auslandsvertretungen
§  4Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
Abschnitt 2
Einsatz, Arbeitsweise
und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
§  5Personaleinsatz
§  6Personalreserve
§  7Organisation und Ausstattung
§  8Inspektion
§  9Kurierdienst und Auslands-IT
§ 10Politisches Archiv
Abschnitt 3
Rechtsverhältnisse
der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
§ 11Rechtsverhältnisse
§ 12Auswahl und Ausbildung der Beamten
§ 13Personalaustausch
Abschnitt 4
Rechte und Pflichten der Beamten
§ 14Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
§ 15Fürsorge und Schutz
§ 16Erkrankungen und Unfälle im Ausland
§ 17Gesundheitsdienst und soziale Betreuung
§ 18Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
Abschnitt 5
Fürsorge für Familienangehörige
§ 19Unterstützung der Familienangehörigen
§ 20Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
§ 21Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
§ 22Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
§ 23Reisebeihilfen in besonderen Fällen
§ 24Berufsausübung der Ehegatten
Abschnitt 6
Fürsorge in Krisenfällen
und bei außergewöhnlichen Belastungen
§ 25Maßnahmen der Krisenfürsorge
§ 26Schadensausgleich
Abschnitt 7
Wohnungsfürsorge und Umzüge
§ 27Wohnsitz und Wohnung
§ 28Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
Abschnitt 8
Auslandsbezogene Leistungen
§ 29Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
§ 30Fremdsprachenförderung
Abschnitt 9
Rechtsverhältnisse
der nichtentsandten Beschäftigten
§ 31Nichtentsandte Beschäftigte
§ 32Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
§ 33Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
§ 34(weggefallen)
§ 35Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36Übergangsregelung
§ 37Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 4 G v. 28.6.2021 I 2250

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018420990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37a6ced0284ee2213e134442aea49c8027eae2a0e2551c109ad82b42270d542b

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