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GüKGrKabotageV

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004200012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 62fe365298146e88cb51263020c792e17a4085714aa71453435cbb669d253ff0

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformel1. Abschnitt Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen§ 1Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz§ 2Änderungsmitteilung und Urkundenänderung§ 3Zuständigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (Bundesamt)2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen§ 4Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung§ 5Fahrtenberichtheft§ 6Urkundenänderung§ 7CEMT-Umzugsgenehmigung§ 7aVerwendung der CEMT-Genehmigung3. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen§ 8Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil4. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen§ 9Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung§ 10Erteilung der Drittstaatengenehmigung§ 11Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung§ 12Ausnahmen5. Abschnitt Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr§ 13Definition§ 14Nächstgelegener geeigneter Bahnhof§ 15An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 16An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 17Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr5a. Abschnitt Kabotage§ 17aBefugnis zur Kabotage6. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften§ 18Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz§ 19Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr7. Abschnitt Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung§ 20Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung§ 21Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung§ 22Rückgabe der Fahrerbescheinigung§ 23Änderungsmitteilung und Urkundenänderung§ 24Überwachung8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten§ 25Ordnungswidrigkeiten§ 26Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformel